Wer bezahlt die Kosten?

Familienpflege ist unter der Bezeichnung "Haushaltshilfe" eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, wenn Sie

Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Arztes, dass Sie (die haushaltsführende Person), aufgrund einer akuten Erkrankung derzeit nicht in der Lage sind, den Haushalt weiter zu führen und Ihre Kinder zu betreuen und deshalb eine "Haushaltshilfe" benötigen.

Die Bescheinigung des Arztes muss gut begründet sein. Sie sollte die nötige Stundenzahl der Hilfe pro Tag und die ungefähre Zeitdauer enthalten.

Der Gesetzgeber verlangt wie bei allen Leistungen im Gesundheitsbereich eine Zuzahlung von 10% der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Tag.

Diese Zuzahlung entfällt bei Leistungen wegen Schwangerschaft oder Geburt. Die Kassen zahlen keine Haushaltshilfe, wenn eine weitere Person zuhause ist, die den Haushalt übernehmen könnte (z.B. der Vater).

Private Krankenversicherungen zahlen häufig keine Haushaltshilfe-Leistungen!

Andere Kostenträger sind Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungen, Jugendhilfeträger und andere. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.

Selbstverständlich können Sie auch privat bezahlen: der Stundensatz betragt 26,80 €.

Es gab schon Großeltern, die ihren Kindern zur Geburt des oder der Enkel einen Gutschein für Familienpflege geschenkt haben!