Wer trägt die Kosten?

Die gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie Anspruch auf Familienpflege bzw Haushaltshilfe haben, werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Der Anspruch wird geregelt im SGB V, §38. Bis Ende Jahres 2015 war der gesetzliche Anspruch nur dann gegeben, wenn der haushaltsführende Elternteil stationär untergebracht war. Darüber hinaus gehende Leistungen wurden von jeder Krankenkasse individuell geregelt. Seit 01.01.2016 gibt es eine grundlegende Verbesserung für Versicherte: nun besteht auch ein gesetzlicher Anspruch auf Familienpflege, wenn der haushaltsführende Elternteil seine Erkrankung zu Hause behandeln lässt. Den genauen Gesetzestext finden Sie in der rechten Spalte.

Die tatsächliche Leistung Ihrer Kasse, die in einzelnen Fällen noch über den gesetzlich geregelten Rahmen hinausgeht, ist in der Satzung Ihrer Kasse geregelt. Bei einigen Kassen liegt z.B. das Höchstalter des im Haushalt lebenden Kindes bei 14 Jahren.

In jedem Fall müssen Sie die Leistung bei Ihrer Krankenkasse vorher beantragen. >Schritt für Schritt .Über Dauer und zeitlichen Umfang des konkreten Antrages entscheiden die Krankenkassen gemäß ihrer Satzung.

Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie eine Reha/Kur über die Deutsche Rentenversicherung bewilligt bekommen haben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Haushaltshilfe, sofern Sie ein Kind unter 14 Jahren haben. Sie müssen diese allerdings extra beantragen. Über den Stundenumfang entscheidet dann die Rentenversicherung aufgrund der Angaben in ihrem Antrag. Wenn Sie wissen, dass Sie während Ihrer Reha Familienpflege benötigen, setzten Sie sich bitte bereits bei der Antragsstellung Ihrer Reha mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

Andere mögliche Kostenträger sind

  • Unfallversicherung
  • Jugendhilfeträger
  • Pflegekasse (nur Verhinderungspflege)
  • Beihilfe (Diese zahlt allerdings oft nur einen Teil des Stundensatzes)
  • Private Krankenversicherung zahlen häufig keine Familienpflege, außer bei entsprechender Zusatzversicherung
  • Selbstverständlich können Sie auch privat bezahlen: der Stundensatz beträgt 45.- €

Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.

  

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Familienpflege Esslingen

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